Organisation

Der Unterricht in den Klassen 5 und 6 wird im Klassenverband erteilt. Er knüpft an Unterrichtsformen und -Inhalte der Grundschule an und dient vor allem dem Ziel, die im einzelnen Schüler angelegten Möglichkeiten zu erkennen und zu entfalten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Ausgleich von Benachteiligungen und Lernrückständen. Die Klassen 5 und 6 bilden die Erprobungsstufe. Am Ende der Klasse 5 erfolgt keine Versetzung, sondern ein Übergang nach Klasse 6.

In den Klassen 7 bis 10 lernen die Schülerinnen und Schüler in einer Reihe von Fächern weiterhin im Klassenverband. Daneben werden Mathematik und Englisch in Leistungskursen unterrichtet, im Wahl- und Wahlpflichtbereich nehmen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Neigung an musischen, technischen und naturwissenschaftlichen Fächern teil.

Durchgängig wird das Prinzip verfolgt, möglichst viel Unterricht durch den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin als Bezugs- und Vertrauensperson zu erhalten.

Ganztag

Seit Beginn Beginn des Schuljahres 2006-2007 ist die Gustav-Adolf-Schule eine Ganztagsschule.

Sie bietet ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, zusätzlich an vier Nachmittagen bis 16.00 Uhr und dienstags bis 14.00 Uhr in der Schule zu lernen, zu arbeiten und Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung anzunehmen. Das schließt auch Fördermaßnahmen ein.

Rhythmisierung

Basierend auf der Stundentafel für die Hauptschule und den Vorgaben der APO-SI finden die Unterrichtsstunden in einem 60-Minuten-Rhythmus statt. Stundentafel und Lehrersoll werden entsprechend umgerechnet.


Unterricht und keine Hausaufgaben bis Klasse 7

Das Wegfallen der Hausaufgabenkontrolle vermehrt Unterrichtszeit.

  • Das Klima zwischen Lehrern und Schülern verbessert sich.
  • Hausaufgabenbriefe entfallen.
  • Der Wegfall der Hausaufgaben ist auf jeden Fall im Zusammenhang mit der Einführung der 60-Minuten-Unterrichtsstunde zu sehen. In diesen Stunden ist immer eine vom Fachlehrer kontrollierte Einzelübungsphase, die die Hausaufgaben sinnvoll ersetzt, möglich.